Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JohannPictures / JPX Media – Film, Fotografie & Content Creation
Paul-Ehrlich-Straße 7, 79108 Freiburg im Breisgau
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen JohannPictures / JPX Media (nachfolgend „JohannPictures“) und ihren Auftraggebern über Film-, Video-, Foto-, KI-Video- und Content-Produktionen sowie damit verbundene Leistungen (z. B. Konzeption, Schnitt, Kampagnenbetreuung).
(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn JohannPictures ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss, Preise & Leistungsumfang
(1) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder mit Beginn der Leistung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Ist ein Angebot als Festpreis bezeichnet, gilt dieser für den beschriebenen Leistungsumfang. Ist es als Kostenvoranschlag bezeichnet, ist eine Überschreitung von bis zu 15 % zulässig; zeichnet sich eine höhere Überschreitung ab, informiert JohannPictures den Auftraggeber unverzüglich, bevor weitere Kosten entstehen.
(4) Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich angeboten: Agenturprovisionen, Reisekosten, Spesen und Parkgebühren, Honorare und Rechte Dritter (z. B. Darsteller, Sprecher, Musik), Location-Mieten, Drehgenehmigungen, Schlechtwetterrisiken und -versicherungen, zusätzliche Schnittfassungen, Sprachversionen und Untertitel. Größere Fremdkosten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 3 Konzept, Freigaben & Abnahme
(1) Das Konzept ist vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber schriftlich freizugeben. Erfolgt keine ausdrückliche Freigabe, gilt das eingereichte Konzept spätestens mit Drehbeginn als freigegeben. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind kostenpflichtig.
(2) Im Preis enthalten sind – sofern im Angebot nicht anders geregelt – zwei Korrekturschleifen pro Schnittfassung. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Zwischen- und Endergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Änderungswünsche mitteilt. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für Freigaben und Abnahme.
(4) Die technische und künstlerische Umsetzung liegt bei JohannPictures. Geschmackliche Abweichungen begründen keinen Mangel, sofern die Leistung dem freigegebenen Konzept entspricht.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich (z. B. Werbeaussagen, Produktangaben, Pflichtangaben, Marken- und Wettbewerbsrecht).
(2) Der Auftraggeber holt die Einwilligungen der von ihm gestellten Personen (z. B. Mitarbeitende, Gäste) zur Aufnahme und Veröffentlichung ein und organisiert Zugang zu Locations, Drehgenehmigungen sowie Genehmigungen für Drohnenflüge. JohannPictures unterstützt hierbei nach Möglichkeit.
(3) Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Logos, Musik, Bilder, Texte) muss frei von Rechten Dritter oder entsprechend lizenziert sein. Der Auftraggeber stellt JohannPictures von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm gelieferten Inhalten oder ungeklärten Rechten beruhen.
(4) Die Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) und die damit verbundenen Gebühren liegen beim Auftraggeber.
§ 5 Termine, Verschiebung & Stornierung
(1) Drehtermine werden frühzeitig gemeinsam geplant und verbindlich reserviert.
(2) Eine einmalige Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach gelten die Regeln für Stornierungen.
(3) Bei Absage durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar auf das vereinbarte Produktionshonorar fällig:
– bis 14 Tage vor dem Termin: 25 %
– 13 bis 4 Tage vor dem Termin: 50 %
– ab 3 Tage vor dem Termin oder am Drehtag: 100 %
Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Mieten, Buchungen, Reisen) werden zusätzlich erstattet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(4) Wetterbedingte Verschiebungen werden gemeinsam abgestimmt. Das Schlechtwetterrisiko trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Bei Krankheit oder höherer Gewalt auf Seiten von JohannPictures wird ein Ersatztermin vereinbart oder eine gleichwertige Vertretung gestellt. Weitergehende Ansprüche bestehen insoweit nicht.
§ 6 Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in drei Raten: 40 % bei Beauftragung, 30 % bei Drehbeginn, 30 % nach Fertigstellung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Die Nutzungsrechte nach § 7 gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung von JohannPictures gestattet.
§ 7 Nutzungsrechte an Fotos & Videos
(1) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei JohannPictures. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares Nutzungsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang. Exklusive Rechte oder eine Weitergabe an Dritte (z. B. Partner, Händler, Konzerngesellschaften) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Basis-Lizenz (im Preis enthalten)
Videos: Nutzung für 5 Jahre ab Erstveröffentlichung, international, auf folgenden Kanälen: eigene Website, organische (unbezahlte) Social-Media-Beiträge, interne Kommunikation, Messen, Präsentationen, Point of Sale.
Fotos: Nutzung für 3 Jahre ab Lieferung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Pressearbeit und interner Kommunikation. In organischen Social-Media-Beiträgen mit sichtbarer Namensnennung zeitlich unbegrenzt.
(3) Nicht in der Basis-Lizenz enthalten sind insbesondere: bezahlte Werbung (Paid Ads), TV, Kino, Streaming-Werbung, Außenwerbung (z. B. Plakat, DOOH), Print-Anzeigen sowie die Nutzung in Produkten oder zum Weiterverkauf. Hierfür ist eine gesonderte Lizenz nach § 8 oder Vereinbarung erforderlich.
(4) Eine Verlängerung der Basis-Lizenz ist auf Anfrage möglich und wird im Angebot gesondert ausgewiesen.
(5) Bearbeitung: Das gelieferte Material darf inhaltlich nicht verändert, neu geschnitten oder mit fremdem Material kombiniert werden. Zulässig sind rein technische Anpassungen (Komprimierung, Formatkonvertierung) ohne inhaltliche Änderung. Weitere Bearbeitungen, Cutdowns oder Recuts erstellt JohannPictures auf Anfrage oder genehmigt sie schriftlich.
(6) Rohmaterial und Projektdateien (z. B. unbearbeitete Aufnahmen, RAW-Dateien, Schnittprojekte) sind nicht Bestandteil der Leistung. Eine Herausgabe ist nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung möglich.
(7) Bei Verstößen gegen den vereinbarten Nutzungsumfang ist JohannPictures berechtigt, die übliche Lizenzgebühr für die tatsächliche Nutzung nachzuberechnen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 8 Paid-Media-Lizenz (Werbeanzeigen)
(1) Die Nutzung in bezahlter Werbung – z. B. Meta (Facebook, Instagram), Google und YouTube Ads, TikTok, LinkedIn, Pinterest, programmatische Werbung und Werbeformate auf Streaming-Plattformen – erfordert eine Paid-Media-Lizenz.
(2) Die Paid-Media-Lizenz wird für eine feste Laufzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate), die vereinbarten Kanäle und das vereinbarte Gebiet erteilt. Laufzeit und Vergütung werden im Angebot festgelegt. Die Laufzeit beginnt mit dem Start der ersten Anzeige, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung.
(3) Eine Verlängerung der Paid-Media-Lizenz kostet, sofern nicht anders vereinbart, 20 % der ursprünglichen Produktionskosten je weitere 12 Monate (anteilig bei kürzeren Laufzeiten).
(4) Wird die Kampagne von JohannPictures / JPX Media selbst betreut, ist die Paid-Media-Lizenz für die Dauer der Kampagnenbetreuung inklusive.
(5) Formatanpassungen für Werbeanzeigen (z. B. 9:16, 1:1, 4:5, verkürzte Cutdowns, Untertitel) sind nicht in der Basisproduktion enthalten, sofern nicht ausdrücklich angeboten, und werden von JohannPictures erstellt.
(6) Musik, Sprecher und Darsteller können für Paid Ads gesonderte Lizenzen erfordern. Mehrkosten hierfür trägt der Auftraggeber. Ohne ausdrücklich für Werbung lizenzierte Musik ist eine Nutzung in Paid Ads nicht gestattet.
(7) Für den Inhalt der Anzeigen, Werbeaussagen und die Einhaltung der Richtlinien der Werbeplattformen ist der Auftraggeber verantwortlich. Werbebudgets werden direkt vom Auftraggeber an die Plattformen gezahlt.
(8) Bei der Kampagnenbetreuung schuldet JohannPictures eine fachgerechte Planung und Umsetzung, jedoch keinen bestimmten Werbeerfolg (z. B. Reichweite, Leads, Umsatz).
§ 9 Namensnennung, Eigenwerbung & Branding
(1) Der Urheber hat gemäß § 13 UrhG Anspruch auf Namensnennung. Standard-Formulierung: „Creative by: JohannPictures“ bzw. bei Social Media die Verlinkung des Accounts. Ein Verzicht muss ausdrücklich schriftlich (E-Mail genügt) vereinbart werden.
(2) JohannPictures darf das erstellte Material (inkl. Director’s Cut und Behind-the-Scenes) zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich zur Eigenwerbung nutzen, z. B. auf Website, Social Media, in Showreels und bei Wettbewerben, sofern der Auftraggeber bei Beauftragung nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden erst nach deren Veröffentlichung durch den Auftraggeber gezeigt.
(3) Bei reduzierten Preisen, Sponsored-Produktionen oder Branded Content wird das Logo von JPX Media / JohannPictures am Ende des Videos für 5 Sekunden eingeblendet. Diese Nennung ist Teil der Gegenleistung für den reduzierten Preis. Ein Verzicht ist nur bei regulärer Preisstruktur oder gesondertem Rahmenvertrag möglich.
§ 10 KI-gestützte Produktionen
(1) Bei KI-Videoproduktionen und KI-gestützten Inhalten setzt JohannPictures Werkzeuge Dritter ein. An rein KI-generierten Bestandteilen entstehen nach geltendem Recht unter Umständen keine Urheberrechte; insoweit räumt JohannPictures die Nutzung im vereinbarten Umfang ein, soweit dies rechtlich möglich ist und die Bedingungen der jeweiligen Anbieter es erlauben.
(2) JohannPictures achtet darauf, keine erkennbaren Rechte Dritter zu verletzen. Für vom Auftraggeber vorgegebene Referenzen, Personen, Stimmen oder Marken trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
(3) Etwaige gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (z. B. nach der EU-KI-Verordnung oder Plattformrichtlinien) sind bei der Veröffentlichung vom Auftraggeber zu beachten.
§ 11 Haftung
(1) JohannPictures haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JohannPictures nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswerts.
(3) Für Drohnenflüge, Drehgenehmigungen und Absprachen mit Behörden oder Locations, die der Auftraggeber organisiert, übernimmt JohannPictures keine Haftung.
(4) JohannPictures archiviert das Endprodukt für 12 Monate nach Lieferung. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht; der Auftraggeber ist für die Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich.
§ 12 Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
